Freiräume für Angehörige und Pflegebedürftige
Jeder, der Angehörige zu Hause pflegt, weiß, dass dies nicht nur eine körperlich anstrengende, sondern auch psychisch belastende Aufgabe sein kann. Dazu kommt, dass Angehörige natürlich auch alltägliche Verpflichtungen haben. Ob Arbeit, Einkauf oder wohlverdiente Erholung: Mit unserer Verhinderungspflege können sich pflegendende Angehörige Freiräume schaffen. Und das, begleitet von dem beruhigenden Gefühl, dass ihre Lieben in einem sicheren und herzlichen Umfeld bestens versorgt und betreut werden.
Vielfältige Betreuungsangebote
Für Pflegebedürftige sind unsere Betreuungs- und Freizeitangebote eine echte Bereicherung. Ob Basteln, Musizieren, Singen oder gemeinsame Ausflüge: Unsere Pflegeheime bieten Tag für Tag ein abwechslungsreiches Programm.
Kostenübernahme der Verhinderungspflege
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Grundsätzlich sind bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich. Die Zuzahlung der Pflegekasse beträgt bis zu 1.612 Euro. Wurde noch keine Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen, erhöht sich die Zuzahlung um 806 Euro.